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Registrierung von Feuerungsanlagen nach § 6 i. V. m. Anlage 1 44. BImSchV (§ 39 Abs. 3 44. BImSchV)

Sie unterstützen das Landratsamt Bad Kissingen als Beauftragter i. S. d. § 52 Abs. 2 BImSchG bei der sukzessiven Erfassung aller in Ihrem Kehrbezirk befindlichen Anlagen, die sich im Landkreis Bad Kissingen befinden und am 31.12.2024 von der Regelung des § 39 Abs. 3 44. BImSchV erfasst werden.

 

Dazu werden die notwendigen Informationen für die vorbezeichneten Anlagen anhand des nachfolgenden Formulars erhoben, welches Sie bitte nach Absenden an die Anlagebetreiberin/den Anlagebetreiber zur Unterschrift weiterleiten.

Bürgerkonto Login:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt.

Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich mit dem Bürgerkonto anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Angaben bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Angaben Anlagenbetreiber/in
Angaben Feuerungsanlage

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars können Sie sich das ausgefüllte Online-Formular noch einmal für Ihre Unterlagen herunterladen. Zudem erhalten Sie und die Anlagenbetreiberin/der Anlagenbetreiber eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser finden Sie einen Link zu dem ausgefüllten Online-Formular. Die Anlagenbetreiberin/der Anlagenbetreiber hat das Formular sodann online zu unterschreiben, ggf. zu ergänzen und abzusenden, damit das Formular vollständig bei uns eingeht.

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