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Übermittlung Nachweise BOKraft / Eichung

Über dieses Online-Formular können Sie die jährlichen Nachweise von Taxen / Mietwagen nach durchgeführter Hauptuntersuchung übermitteln. Nach § 41 Abs. 2 BOKraft besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer.

 

Bitte achten Sie beim hochladen der Dokumente darauf, dass diese den Zusatz "Prüfung nach § 41 BOKraft durchgeführt" enthalten. Bei Nachprüfungen laden Sie bitte ggf. beide Nachweise hoch.

 

Bei Eichnachweisen laden Sie bitte beide Seiten der Kostenrechnung des Eichamtes (S. 1 + 2) als Nachweis hoch.

Ihre Nachweise

Hier können Sie Ihre Unterlagen uploaden.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Unterlagen an uns übermittelt und Sie können sich Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Die Daten aus den übersandten Unterlagen werden nach dem Absenden automatisch bei uns erfasst.

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