Über dieses Online-Formular können Sie die jährlichen Nachweise von Taxen / Mietwagen nach durchgeführter Hauptuntersuchung übermitteln. Nach § 41 Abs. 2 BOKraft besteht hierzu eine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmer.
Bitte achten Sie beim hochladen der Dokumente darauf, dass diese den Zusatz "Prüfung nach § 41 BOKraft durchgeführt" enthalten. Bei Nachprüfungen laden Sie bitte ggf. beide Nachweise hoch.
Bei Eichnachweisen laden Sie bitte beide Seiten der Kostenrechnung des Eichamtes (S. 1 + 2) als Nachweis hoch.