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Anzeige für eine Anlage zur Lagerung von Heizöl in Bayern nach § 40 AwSV

Hinweis:

 

Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies dem Landratsamt Bad Kissingen mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für alle Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern, in Risikogebieten auch für alle Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern, außerhalb vom Risikogebieten für alle Anlagen mit mehr als 1.000 Liter Lagervolumen.

 

Bei Anlagen in Risikogebieten nach § 78b WHG muss ein Nachweis, dass keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen hochgeladen werden.

Bürgerkonto Login:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Mein Unternehmenskonto:

 

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Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Organisationsbezogene Angaben
Ihre Angaben
Ihr Antrag
Angaben zum Standort der Anlage
Angaben zur Anlage und deren Behälter
Angaben zu den Sicherheitseinrichtungen der Anlage
Angaben zu den Rohrleitungen der Anlage
Ermittlung der Gefährdungsstufe der Anlage nach § 39 AwSV

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Datenschutzhinweise

Für die Erhebung und Verwendung der Daten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzmäßig dazu verpflichtet. Als verarbeitende Stelle informieren wir Sie über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, Löschfristen und über den Empfänger bei Übermittlung von Daten. Näheres finden Sie in den Informationsplichten gemäß Art. 13 & 14 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

Hier finden Sie die Informationspflichten.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden sie hier.

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