Mo-Fr von 8-12 Uhr
Mo-Di von 14-16 Uhr
Do von 14-17 Uhr

Antrag auf Bodenrichtwertauskunft (§ 196 Abs. 3 BauGB)

Hinweis:

 

Ich habe Kenntnis davon, dass für Bodenrichtwertauskünfte Gebühren in Höhe von

25,00 € je Objekt und Stichtag erhoben werden. Porto und Verpackung werden nach Aufwand abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.

Mehrere Objekte innerhalb des gleichen Richtwertgebietes mit gleichem Stichtag gelten nicht als ein Objekt.

Der Antragsteller verpflichtet sich die anfallenden Gebühren und Auslagen zu übernehmen.

Bürgerkonto Login:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Mein Unternehmenskonto:

 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Organisationsbezogene Angaben
Ihre Angaben
Abweichende Rechnungsanschrift
Abweichende Postanschrift
Bodenrichtwerte für folgende Objekte und Bewertungsstichtage

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa zwei Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen per E-Mail melden. Dann können Sie bequem antworten, wenn Sie Zeit haben.

 

Die Bodenrichtwertauskunft inkl. Gebührenrechnung wird Ihnen postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.

Datenschutz

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