Mo-Fr von 8-12 Uhr
Mo-Di von 14-16 Uhr
Do von 14-17 Uhr

Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund gem. § 29 Abs. 2 StVO und/oder einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO

Über diesen Online-Antrag können Sie Ihre Anträge für Veranstaltungen auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Bad Kissingen stellen. Für das Gemarkungsgebiet der großen Kreisstadt Bad Kissingen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Bad Kissingen. Für alle Veranstaltungen auf Gemeindestraßen wenden Sie sich an die jeweilige Kommune.

 

Veranstaltungen können z. B. sein:

  • Motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern 
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen und Ralley-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Sonstige Sportveranstaltungen
  • Volkswanderungen
  • Umzüge (z. B. Festumzüge, Fasching)

Hinweis:

 

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrages folgende Unterlagen bereitzuhalten:

 

- Nachweis Versicherungsbestätigung (PDF-Formular)

- Veranstaltererklärung (Online-Formular oder PDF-Formular)

- Streckenplan

- ggf. Umleitungs- / Beschilderungsplan

 

Bürgerkonto Login:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Mein Unternehmenskonto:

 

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Ihr Anliegen
Organisationsbezogene Angaben
Ihre Angaben
Angaben zur Erlaubnis

Datum:

Uhrzeit:

Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer:

Angaben zur verkehrsrechtlichen Anordnung

Aufgrund der Veranstaltung sind folgende verkehrsrechtliche Beschilderungen notwendig:

Die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Aufstellung Beschilderung) darf nur an den Straßenbaulastträger gerichtet werden (§ 45 Abs. 5 Satz 1 StVO). Die Übernahme der Sonderbaulast ist auch durch die jeweilige Gemeinde/Stadt möglich.

 

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wer die Aufstellung der Beschilderung übernimmt.

Verantwortliche/r für die Beschilderung:

Anlagen

Hier können Sie Ihre Unterlagen uploaden.

Bitte reichen Sie die Veranstaltererklärung mit ein. 

Die Vorlage können Sie

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

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