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Antrag auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG für eine Teichanlage

Hinweise:

  • Für die Bearbeitung von wasserrechtlichen Anträgen entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen).
  • Für die Beurteilung der Situation vor Ort wird vom Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen eine Ortseinsicht durchgeführt. Sofern sich Unklarheiten ergeben, ist ein Ortstermin mit allen beteiligten Trägern öffentlicher Belange, einschl. dem Betreiber der Anlage notwendig.
  • Ihr Ansprechpartner bei der Fischereifachberatung beim Bezirk Unterfranken, Silcherstraße 5, 97074 Würzburg: Michael Kolahsa; Tel 0931/7959-1401; m.kolahsa@bezirk-unterfranken.de
  • Für den Betrieb von Fischteichanlagen sind grundsätzlich die Teichbauempfehlungen 2022 zu beachten.
  • Sofern neue Planunterlagen notwendig sind, wird empfohlen, Pläne von Ingenieurbüros oder Architekten erstellen zu lassen, die einschlägige Erfahrungen auf dem wasserwirtschaftlichen und ingenieurbiologischen Sektor haben. Für die allgemeine Gestaltung der Unterlagen gilt gemäß § 2 WPBV folgendes:
  1. Es sollen Planzeichen nach der Anlage zur Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBl 1 1991,58) verwendet werden. Für dort nicht festgesetzte Zeichen die Planzeichen nach DIN 2425.
  2. Höhenangaben sind in das amtliche Höhennetz einzubinden, d. h. alle Höhen sind über Normalhöhen-Null (NHN) anzugeben. Das Höhenbezugssystem ist zu benennen.
  3. Alle Unterlagen müssen mit Datum versehen und vom Vorhabensträger und  vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Unklarheiten zum Umfang und Inhalt der vorzulegenden Pläne und Beilagen sollten möglichst vor Antragstellung mit dem Landratsamt Bad Kissingen und/oder dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen abgeklärt werden. Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert oder es kann auf einzelne Unterlagen verzichtet werden (§ 1 Abs. 3 WPBV). Unter Umständen reicht die Modifikation der alten Unterlagen.

Bürgerkonto Login:

 

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Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Organisationsbezogene Angaben
Ihre Angaben
Beschreibung der Teichanlage

Lage:

Nutzungszweck:

Angaben zu einzelnen Teichen:

               alle

       Jahre im

Gewässerbenutzungen

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird für folgende Gewässerbenutzungen beantragt:

Entnahme von Wasser:

Einleiten von Wasser aus der Teichanlage in ein Gewässer:

Betreiber(in) der Anlage
weitere Angaben zu der bestehenden Teichanlage

Hinweis:

 

Bei Änderungen sind folgende Unterlagen mit dem Antrag vorzulegen:

  • Erläuterungsbericht mit vollständiger Beschreibung aller Änderungen
  • Lageplan mit Darstellung der Änderungen (z. B. neue Entnahmestelle, geänderter Verlauf von Zu- oder Ablaufleitungen)
  • ggf. Längs- und Querschnitt baulicher Anlagen (z. B. geänderte Ausleitung, usw.)

Rückfragen zu den beizubringenden Unterlagen richten Sie bitte an den amtlichen Sachverständigen für Teichanlagen beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen: Tel.: 0971/8029-0, E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-kg.bayern.de

Anlagen

Hier können Sie Ihre Unterlagen uploaden.

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Datenschutzhinweise

Für die Erhebung und Verwendung der Daten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzmäßig dazu verpflichtet. Als verarbeitende Stelle informieren wir Sie über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, Löschfristen und über den Empfänger bei Übermittlung von Daten. Näheres finden Sie in den Informationsplichten gemäß Art. 13 & 14 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

Hier finden Sie die Informationspflichten.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz finden sie hier.

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