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Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG (Neugenehmigung)

Hinweis:


Für den Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen im Sinne von § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG (Neugenehmigung) werden insbesondere nachfolgende Angaben bzw. Unterlagen benötigt:

  • Schritt 2: allgemeine Daten (Daten zur Person, die den Antrag für den Antragsteller im Auftrag vornimmt; Antragsteller; rechtliche Vertretung des Antragstellers)
  • Schritt 3: allgemeine Angaben zur Anlage (Standort, Art)
  • Schritt 4: weitere Angaben zur Anlage (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie; Betriebsbereich oder Teil eines Betriebsbereiches nach der 12. BImSchV; UVPG)
  • Schritt 5: Angaben zum Antragsgegenstand und -umfang sowie zu den Kosten der Maßnahme
  • Schritt 6: Angaben zum Entwurfsverfasser
  • Schritt 7: Bestätigungen und Hinweise zu den einzureichenden Antragsunterlagen
  • Schritt 8: Zusammenfassung

Bürgerkonto Login:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Privatpersonen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Mein Unternehmenskonto:

 

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Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Daten zur Person, die den Antrag für den Antragsteller im Auftrag vornimmt

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Antragsteller
rechtliche Vertretung des Antragstellers
Allgemeine Angaben Anlage/n

Standort der Anlage/n:

Art der Anlage/n:

weitere Angaben
Neugenehmigung - § 4 BImSchG

Kosten der Maßnahme (incl. MWSt):

Entwurfsverfasser
Bestätigungen

Hinweis:

 

Die Dokumente mit textlichen Inhalten sind mit Ausnahme eines Anschreibens zum Antrag mit Unterschrift der rechtlichen Vertretung des Antragstellers ausschließlich im OCR-pdf-Format zur Verfügung zu stellen.

 

Die Unterlagen in digitaler Version benötigen keine Unterschriften sofern diese auf der Papierversion in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen vorhanden sind.

 

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Das Landratsamt Bad Kissingen hat nach Eingang des Antrags und der Unterlagen unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats zu prüfen, ob der Antrag den Anforderungen des § 3 Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV und die Unterlagen den Anforderungen der §§ 4 bis 4 e Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV entsprechen. Nach Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie entsprechende Nachricht von uns.

Datenschutzhinweise

Für die Erhebung und Verwendung der Daten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzmäßig dazu verpflichtet. Als verarbeitende Stelle informieren wir Sie über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, Löschfristen und über den Empfänger bei Übermittlung von Daten. Näheres finden Sie in den Informationsplichten gemäß Art. 13 & 14 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

Hier finden Sie die Informationspflichten.

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