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Antrag auf Befreiung vom Gehölzschnitt- und Gehölzbeseitigungsverbot

nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG und § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG

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Online-Formular:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen, ohne sich anzumelden? Dann können Sie hier direkt zum Online-Formular.

Organisationsbezogene Angaben
Ihre Angaben
Grundstückseigentümer/in
Betroffenes Grundstück
Betroffene Gehölze

Geben Sie hier die Gehölze an, die Sie schneiden oder beseitigen möchten.

Bei Bäumen geben Sie bitte die Baumart und das Volumen der Baumkrone an, bei anderen Gehölzen (Hecken, Gebüsche, lebende Zäune) geben Sie bitte die Art des Gehölzes sowie das Gesamtvolumen an.

Bitte stellen Sie in einer Übersicht dar, wo sich der betroffene Gehölzbestand befindet.

Maßnahmen

Die Maßnahmen sind geplant

Unzumutbare Belastungen

Die Einhaltung des Gehölzschnitt- und Gehölzbeseitigungsverbots müsste zu einer unzumutbaren Belastung führen. 

 

Die Abweichung vom Gehölzschnitt- und Gehölzbeseitigungsverbot muss mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbart sein.

Eine unzumutbare Belastung ergibt sich nicht aus

  • persönlichen
  • familiären
  • finanziellen

Gründen.

Belehrung:

Die beantragten Maßnahmen dürfen erst durchgeführt werden, wenn der Bescheid über die Befreiung nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG zugestellt wurde.

 

Werden die Maßnahmen vor der Zustellung des Bescheides vorgenommen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 Abs. 3 Nr. 13 BNatSchG darstellen.

 

Werden die Maßnahmen vor Zustellung des Bescheids vorgenommen und dabei vorsätzlich geschützte Arten verletzt, getötet, gestört, Fortpflanzungs- und Ruhestätten entnommen, beschädigt oder zerstört kann dies eine Straftat im Sinne des § 71 Abs. 1 BNatSchG darstellen.

Unterschrift und Absenden

 

Sind alle Angaben richtig? Sie können zu jeder Seite zurückgehen und noch Änderungen vornehmen.

Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Datenschutzhinweise

Für die Erhebung und Verwendung der Daten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzmäßig dazu verpflichtet. Als verarbeitende Stelle informieren wir Sie über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, Löschfristen und über den Empfänger bei Übermittlung von Daten. Näheres finden Sie in den Informationsplichten gemäß Art. 13 & 14 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

Hier finden Sie die Informationspflichten.

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