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Antrag auf Erteilung eines Befähigungsnachweises für Tiertransporte

Hinweis:

 

Wenn Sie Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren möchten, benötigen Sie dazu grundsätzlich für Transporte über 65 km Reichweite eine Zulassung als Transportunternehmer und einen Befähigungsnachweis gem. Art. 17 VO (EG) Nr. 1/2005. 


Der Befähigungsnachweis stellt sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tiertransporten eingehalten werden und wird durch das Landratsamt Bad Kissingen auf Antrag erteilt, wenn die erforderliche Sachkunde nachgewiesen wird. 


Bei Personen mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger) oder mit einem einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. im Bereich der Landwirtschaft oder Tiermedizin) wird davon ausgegangen, dass die erforderliche Sachkunde vorliegt, sofern der Berufsabschluss nach dem 5.1.2007 erworben wurde (§ 4 Tierschutztransportverordnung). Hierbei ist das jeweilige Zeugnis vorzulegen. 


Alle übrigen Personen ohne berufliche Ausbildung müssen einen entsprechenden Lehrgang mit anschließender von der zuständigen Behörde anerkannten Prüfung ablegen. 

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Online-Formular:

 

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Wie geht es weiter?

 

Nach Absenden des Formulars werden die Daten aus dem Antrag an uns übermittelt und Sie können sich den ausgefüllten Antrag für Ihre Unterlagen noch einmal herunterladen. Ihr Antrag wird nach dem Absenden automatisch in Bearbeitung genommen. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Datenschutzhinweise

Für die Erhebung und Verwendung der Daten gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, wir sind gesetzmäßig dazu verpflichtet. Als verarbeitende Stelle informieren wir Sie über den Verarbeitungszweck, die Rechtsgrundlage, über etwaige berechtigte Interessen, Löschfristen und über den Empfänger bei Übermittlung von Daten. Näheres finden Sie in den Informationsplichten gemäß Art. 13 & 14 der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

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