Der Verkehrszeichenplan soll enthalten:
1. den von der Baumaßnahme betroffenen Straßenabschnitt
2. die in diesem Straßenabschnitt bereits vorhandenen Verkehrszeichen, Verkehrsleiteinrichtungen
3. die Art und den Umfang der geplanten Baumaßnahme
4. die für die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen
5. die außerhalb der Arbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen und nachts geplante Beschilderung
6. bei aufzustellenden Lichtsignalanlagen Angaben über den Phasenverlauf